Bausatzhaus

Der Bausatz für ein Blockhaus oder Holzhaus mit einer Teil- oder Vollmontage wird als Ausbauhaus definiert. Dabei werden die Gebäudehüllen oder auch die vollständigen Holzhäuser wetterfest gemacht. Die sogenannte Gebäudehülle eines Rundstamm-, Kantholz- oder Naturstamm-Blockhauses setzen sich im Allgemeinen aus den Wänden, dem Dach, den Fenstern und der Eingangstür zusammen. Überdies gibt es noch weitere Elemente wie Klimabodenplatte, Sanitäranlagen, Fußböden, Elektro und Heizung die zu einem Ausbauhaus dazugehören können.

Ehe man so ein Ausbauhaus eines Rundstamm-, Kantholz- oder Naturstamm-Blockhauses errichten kann, muss eine geeignete Bodenplatte oder Kellerdecke als Grundlage vorhanden sein. Diese muss gerade, solide und gegen von unten aufsteigende Nässe geschützt sein. Sobald diese vorhanden ist, kann mit dem Aufbau des Blockhauses oder des Ausbauhauses angefangen werden. Die Bauherrin oder der Bauherr hat mit dem Ausbauhaus eine prima und günstige Möglichkeit gegenüber der Variante des schlüsselfertigen Bauens. Es ist eine großartige Chance Kosten einzusparen. Gestalterische wie auch finanzielle Eigenleistungen können eingebracht werden. Gerade beim Innenausbau, der kann teilweise oder komplett als Eigenleistung erbracht werden.

Somit haben Bauherrin und Bauherr selbst noch in der Aufbauphase die neu ersonnenen Ideen gestaltungsmäßig einzubringen und umzusetzen. Eine Eigenleistung kann aber auch ins Gegenteil umschlagen, zum Beispiel dann, wenn man aus gutem Glauben seine handwerklichen Kenntnisse beim Holzhaus überschätzt hat und die Arbeiten im Rahmen der Eigenleistung nicht fachgemäß ausgeführt hat. Damit kommt es dann nicht nur zu einem fehlerhaften Ausbau, sondern kann auch zu erheblichen Mehrkosten durch Reparaturen dieser Fehler kommen. Der Käufer eines Ausbauhauses eines Rundstamm-, Kantholz- oder Naturstamm-Blockhauses sollte sich ganz in Ruhe überlegen, welche Eigenleistungen er tatsächlich fachmännisch selber ausführen kann.