Gutachten für Blockhaus Immobilien

Gutachten für Blockhaus Immobilien werden in der Regel bei einem Hausverkauf notwendig.

Der Interessent eines Hauses in Blockbauweise ist oft das erste mal mit dieser Art ein Haus zu bauen konfrontiert. Das Haus welches gekauft werden soll wird, von einem Käufer einer Immobilie, mehr nach der Lage als nach der Bauart ausgewählt.

Der Käufer möchte aber seiner Sache sicher gehen, und schaltet dann ein Gutachter ein, der von der Sache „Wohnblockhaus“ mehr Verstand hat als er selbst.Der Käufer ist gut beraten, wenn er dann als Gutachter einen Öffentlich vereidigten und bestellten Sachverständigen einschaltet. Bei einem Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sollte es keine Rollen spielen wer Ihm den Auftrag gibt. Die Beurteilung sollte qualifiziert und neutral sein.

Der Auftraggeber sollte nur darauf achten das der Gutachter auch von der Sache verstand hat, deswegen heißen die Ö.b.v. Sachverständige auch Sachverständige und nicht Gutachter. Das Wort Sachverständiger drückt aus, das der Inhaber diese Titels von der Sache verstand hat.

Es liegt wie vieles beim Hausbau im der Hand des Handelten, hier des potenziellen Hauskäufers. Er allein entscheidet ob und wer für Ihn die Begutachtung durchführen soll.

In Deutschland gibt es nur wenige Sachverständige die sich auch den Blockhausbau spezialisiert haben. Die Zahl dafür infrage kommenden Gutachter dürfte im niedrigen einstelligen Bereich liegen.

Neben der Lage ist die Bauausführung und die Art der Materialien sehr entscheidend für den Wert der Immobilie. Grobe Baumängel sind in der Regel auch ersichtlich. Verstecke Baumängel können es erforderlich machen, dass die eine oder andere Konstruktion auch mal geöffnet werden muss. Ob bei einer Hausbesichtigung alle Baumangel gefunden werden, hängt immer vor deren Art und Weise ab, wie offensichtlich diese sind.